Mit Wünschen und Ideen - unsere Kinder und Jugendlichen
Eine Stadt mit Zukunft – Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
Die richtige Richtung
Der § 18a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom Dez. 2018 gibt vor:
- Den Kindern und Jugendlichen stehen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zu.
- „Welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung“ geschaffen werden, ist in der Hauptsatzung der Kommune festzuschreiben.
- Die Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf bei der Erarbeitung der Beteiligungsformen angemessen beteiligt zu werden.
- Es besteht eine Berichtspflicht zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung.
Im Zwang der Kommunalverfassung
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2019
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2019 wurde die Hauptsatzung unserer Kommune um den Punkt Einwohnerbeteiligung und Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen erweitert.
In unserer Stadt gibt eine Mitarbeiterstelle „Einwohnerbeteiligung“ zur praktischen Umsetzung.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlunam 14. Dezember 2023 wurde die Hauptsatzung unserer Kommune um den Punkt Kinder- und Jugendbeirat erweitert.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlunam 11. März 2024 wurden die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates bestätigt.
Der Weg der FREIEN WÄHLER Werder (Havel)
Die Verantwortung der Kommune und der Stadtverordneten/Ortsbeiräte
Unterstützung des Kinder- und Jugendbeirates
Einbeziehung des Kinder- und Jugendbeirates in die Arbeit der politischen Gremien
freie Träger der Jugendarbeit fordern und fördern
fachliche Zusammenarbeit von Kommune, Landkreis und freien Trägern
Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter der freien Träger
Hilfe und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Findung und Initiierung von Beteiligungsformen